Matschie: „Thüringen verbessert Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“
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Die Karrierechancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Thüringen werden verbessert. Der dafür von Thüringens Wissenschaftsminister Christoph Matschie vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes wurde heute vom Kabinett bestätigt und wird jetzt dem Landtag zugeleitet. „Um erfolgreiche junge Nachwuchswissenschaftler möglichst frühzeitig an Thüringen zu binden, wollen wir ihnen noch attraktivere Karrierewege bieten. Mit dem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, die talentierten Akademikern frühzeitig eine verlässliche berufliche Perspektive in Lehre und Forschung ermöglicht. Das erhöht auch die Qualität des Wissenschafts- und Studienstandortes Thüringen“, unterstreicht Matschie.
Die Gesetzesinitiative soll nach Matschies Worten Juniorprofessoren den direkten Aufstieg in eine höherwertige Professur ermöglichen. In diesem Aufstiegsverfahren können Nachwuchswissenschaftler direkt und ohne Ausschreibung eine unbefristete Beschäftigung als ordentlicher Professor erhalten. Voraussetzung sei eine Bestätigung der wissenschaftlichen Leistungen durch eine hochschulinterne Evaluation. „Damit eröffnen wir den Hochschulen neue Möglichkeiten, attraktive Karrierekonzepte neben dem traditionellen Berufungsverfahren zum Professor zu etablieren. Gleichzeitig bringen wir Nachwuchswissenschaftler früher in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse und geben ihnen so gute berufliche und familiäre Perspektiven“, betont Matschie.
Zusätzlich lege der Gesetzentwurf die Grundlage für attraktive Möglichkeiten der akademischen Weiterbildung und für einen erweiterten Hochschulzugang. Nicht nur das Abitur oder bestimmte berufliche Fortbildungen, sondern auch eine Berufsausbildung mit Berufserfahrung soll laut Matschie den Zugang zur Hochschule ermöglichen. Dazu werde es ein Probestudium geben, nach dessen erfolgreichem Abschluss ein reguläres Studium absolviert werden könne. Nach Aussage des Ministers erhalten zudem Menschen mit einer hohen Berufsqualifikation die Chance, weiterbildende Masterstudiengänge auch ohne vorherigen Bachelorabschluss zu absolvieren. Voraussetzung sei eine mehrjährige Berufserfahrung mit fachlichem Bezug zum Studiengang und eine bestandene Eignungsprüfung. „Wir verbessern damit die Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung. Das nützt dem Einzelnen wie der Gesellschaft insgesamt.“, so Matschie. Denn Thüringen benötige dringend gut ausgebildete Fachkräfte. „Mit dem Gesetz schaffen wir attraktive Möglichkeiten für die akademische Weiterbildung sowie bessere berufliche Perspektiven. Das sind wichtige Voraussetzungen im Wettstreit um die klügsten Köpfe“, unterstreicht der Minister.
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Dez10