Saisonkurzarbeitergeld verhindert Arbeitslosigkeit
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Arbeitgeber behalten ihre Fachkräfte
Die Schlechtwettersaison beschert dem Baugewerbe oft unfreiwillige Arbeitspausen. Um dabei die drohende Arbeitslosigkeit von Beschäftigten zu vermeiden, können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten-, Landschaftsund Sportplatzbaus vom 1. Dezember bis zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld beantragen und damit ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit im Unternehmen halten.
Für Betriebe des Gerüstbaugewerbes beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.
„Saison-Kurzarbeitergeld wird bei saisonalen Arbeitsausfällen, die witterungsbedingte oder wirtschaftliche Ursachen haben, für Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt. Dabei liegen die Vorteile für beide Seiten auf der Hand: Beschäftigte bleiben im Unternehmen und werden während der Schlechtwetterzeit nicht entlassen und Betriebe behalten ihre Fachkräfte und können bei besserem Wetter oder Auftragseingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen“, erklärt Dr. Regine Schmalhorst, die Chefin der Zwickauer Arbeitsagentur.
Erster Ansprechpartner für Unternehmen in Sachen Kurzarbeitergeld sind die Vermittlungsfachkräfte des Arbeitgeberservices. Sie sind unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 20 zu erreichen.
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Weiterführende Links
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- [PDF] Pressemitteilung: Saisonkurzarbeitergeld verhindert Arbeitslosigkeit
Okt29