Handwerkskammer Reutlingen: Hohe Auszeichnung für den „Körnles Beck“

Bäckermeister Hugo Berger mit Alfred-Geisel-Medaille ausgezeichnet

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

Hugo Berger, Bäckermeister aus Reutlingen, wurde für seine Verdienste um das Handwerk mit der Alfred-Geisel-Medaille der Handwerkskammer Reutlingen ausgezeichnet.

„Hugo Berger ist es in beispielhafter Weise gelungen, unternehmerisches und gesellschaftliches Engagement zu verbinden“, hob Präsident Joachim Möhrle in seiner Laudatio bei der Sommervollversammlung der Kammer hervor.

Nach Ausbildung und Gesellenjahren, die ihn in die Schweiz und nach London führten, gründete Berger seinen eigenen Betrieb im Jahr 1961. Der Jungunternehmer machte sich rasch einen Namen als „Körnles Beck“. 1966 begann er mit der Herstellung von hochwertigen Vollkornprodukten. Heute ist die Vollkornbäckerei Berger, seit 1990 von Sohn Hubert geführt, die einzige Bio-Bäckerei in der Region, die ausschließlich Bio-Produkte verarbeitet.

Berger engagierte sich viele Jahren ehrenamtlich in der Kommunalpolitik, auf Kreisebene und im Kirchengemeinderat und darüber hinaus: Ein Projekt mit der Handwerkskammer Reutlingen führte ihn im Jahr 1996 nach Tansania. Berger arbeitete vier Wochen unentgeltlich in Rombo Dalta, um dort Bäcker auszubilden. Im Jahr 2000 folgte die Schulung eines ostafrikanischen Kollegen in Reutlingen.

Auch auf lokaler Ebene kümmert sich das Unternehmen darum, junge Menschen gut auszubilden. Seit 2010 arbeitet die Bäckerei mit zwei Schulen in einer Bildungspartnerschaft zusammen. Vier der mittlerweile sieben Meister im Betrieb haben als Lehrlinge angefangen, kommen also aus der eigenen Jugend.

In seiner kurzen Dankesrede fasste Berger sein Selbstverständnis zusammen. „Das Menschliche ist wichtig. Ein vorausschauender Unternehmer wird das nicht verdrängen.“ Dazu gehöre immer auch das soziale Engagement, sagte der Träger des Bundesverdienstkreuzes und der Bürgermedaille in Gold der Stadt Reutlingen. „Auch in Deutschland gibt es Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.“

Zur Alfred-Geisel-Medaille

„Für vorbildliche Pflichterfüllung und für maßgebliche Förderung des Handwerks in der Öffentlichkeit kann nach 15-jähriger Bewährung in verantwortlicher Stellung die Alfred-Geisel-Medaille verliehen werden.“ (Ehrenordnung der Handwerkskammer Reutlingen)

Die Medaille geht auf den Reutlinger Herrenschneidermeister Alfred Geisel zurück. Der wird bereits im Mai 1945 zunächst kommissarischer Vorsitzender der Kammer und ist dann bis 1974 Präsident der Handwerkskammer Reutlingen. Er ist Vorsitzender des Fachinnungsverbandes Herrenschneider und ab 1949 Mitglied (später Mitglied des Präsidiums) im Handwerksrat des neugegründeten Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Zu den weiteren Ämtern Geisels zählt während seiner Arbeit für die Handwerkskammer Reutlingen der Vorsitz der Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern in Baden-Württemberg, und Geisel wird Präsident des Baden-württembergischen Handwerkskammertages.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Reutlingen
Hindenburgstr. 58
72762 Reutlingen
Telefon: +49 (7121) 24120
Telefax: +49 (7121) 2412400
http://www.hwk-reutlingen.de

Ansprechpartner:
Udo Steinort
+49 (7121) 2412-122



Dateianlagen:
    • Hugo Berger (rechts) nahm die Auszeichnung von Kammerpräsident Joachim Möhrle entgegen (Foto: Handwerkskammer)


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jul25

Comments are closed.