Arbeitsagentur erinnert an die Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
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Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADATElan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.
Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der Agentur für Arbeit Karlsruhe- Rastatt zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit.
Auskünfte über das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer im Bezirk der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt gibt es von Montag-Donnerstag jeweils vormittags unter den Telefonnummern 0721 823-1108 (Karlsruhe) und 07222 930-212 (Rastatt) oder per E-Mail unter: Karlsruhe-Rastatt.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Agentur für Arbeit Karlsruhe
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (1801) 664466
Telefax: nicht vorhanden
http://www.arbeitsagentur.de/
Ansprechpartner:
Ingrid Koschel
+49 (721) 82316-92
Weiterführende Links
- Orginalmeldung von Agentur für Arbeit Karlsruhe
- Alle Meldungen von Agentur für Arbeit Karlsruhe
- [PDF] Pressemitteilung: Arbeitsagentur erinnert an die Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Mrz06