Freie Fahrt nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette!
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Seit dem 1. Januar 2013 gilt für alle Umweltzonen landesweit und somit auch für die Umweltzonen in Mannheim und in Heidelberg: freie Fahrt nur noch für schadstoffarme Fahrzeuge mit grüner Plakette! Grundlage für die Verschärfung der Fahrverbote sind die von den Regierungspräsidien erarbeiteten und fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne. Die Fahrt in eine Umweltzone ohne Plakette, mit einer roten oder gelben Plakette oder ohne zuvor erteilte Ausnahme, kostet 40 Euro Bußgeld und führt derzeit zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg (Änderung des Punktesystems ist im Gespräch). Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen. Für Fahrzeuge mit einer gelben Plakette kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Das Fahrzeug hat eine gelbe Umweltplakette und wurde erstmals vor dem 01. Januar 2010 auf den Halter zugelassen,
es ist kein anderes geeignetes KFZ auf den Antragssteller zugelassen, die Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich (Nachweis vorlegen),
die Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht möglich (Handwerksbetriebe müssen durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung zu einer Existenzgefährdung führen würde).
Eine erteilte Ausnahmegenehmigung gilt bei gleichem Fahrtzweck auch für alle anderen Umweltzonen in Baden-Württemberg. Als Nachweis ist die erteilte Ausnahmegenehmigung bei Fahrten in baden-württembergischen Umweltzonen mitzuführen und beim Parken im Fahrzeug von außen gut sichtbar auszulegen.
Ob das Fahrzeug nachgerüstbar ist, kann bei einem KFZ-Händler oder im Internet z.B. unter www.partikelfilter-nachruesten.de erfragt werden. Sollte das Fahrzeug nachrüstbar sein, kann Fördermittel in Höhe von 260 Euro bei der www.bafa.de beantragt werden.
Weitere Informationen sind erhältlich bei Claudia Joerg, Umwelt- und Technologieberaterin der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Tel.: 0621/18002-151 oder per E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de.
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Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
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Jan17









