Fördermittel für Gedenkstättenarbeit
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Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) bis zum 28. Februar 2013 Projektanträge für das laufende Jahr stellen. Über die Anträge entscheidet der Förderbeirat am 22. März 2013. Wie im Vorjahr trifft sich das paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzte Gremium zu dieser zweiten Sitzung, um die 2012 aufgestockten Landesfördermittel zu vergeben.
Vorrang haben pädagogische Angebote und Maßnahmen, die Zeitzeugenaussagen erfassen und sichern. Zu den weiteren Förderschwerpunkten im Jahr 2013 zählen die Forschung und Dokumentationen zu einzelnen Gedenkstätten, Projekte zur Vernetzung der Gedenkstätten sowie Übersetzungen von Texten, Publikationen und Dokumenten aus dem Deutschen. Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln gehören der Bezug zur Gedenkstättenarbeit und die Trägerschaft durch eine Gedenkstätte.
Fördergrundsätze sowie Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei der Landeszentrale für politische Bildung-Baden-Württemberg (LpB), Gedenkstättenarbeit, Paulinenstraße 44-46, 70178 Stuttgart, Telefon 0711.164099-31, Fax -55, E-Mail: christina.schneider@lpb.bwl.de. Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
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Jan07