Schultrojaner endgültig vom Tisch: Rechtssicherheit für Thüringer Lehrer

Pressemeldung der Firma Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

An Thüringer Schulen wird auch künftig keine Software eingesetzt, mit der Schulbuchverlage Schulcomputer nach unzulässigen digitalen Kopien aus Schulbüchern durchsuchen können. Darüber informiert Thüringens Bildungsminister Christoph Matschie. „Ich habe immer gesagt, dass Software, die im Verdacht steht, Persönlichkeitsrechte zu verletzen, an Thüringer Schulen tabu ist. Eine in der Kultusministerkonferenz der Länder gefundene Vereinbarung macht solche Kontrollen jetzt von vorn herein überflüssig. Damit haben unsere Lehrer Rechtssicherheit. Gleichzeitig werden die Urheberrechte gewahrt“, so Matschie.

Der 2011 von der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen geschlossene Vertrag zur Rechteverwertung an Schulen sei um eine Regelung ergänzt worden, nach der es Lehrern künftig gestattet ist, Teile von nach 2005 erschienen Schulbüchern und anderen Printmedien bis zu 20 Seiten für den Unterrichtsgebrauch einzuscannen. Den Lehrkräften ist es gestattet, diese eingescannten Teile für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch zu vervielfältigen.

Die Kosten des Vertrages der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen erhöhen sich für die Länder mit der Ergänzungsregelung um rund 500.000 Euro pro Jahr. Im Gegenzug haben sich die Rechteinhaber verpflichtet, auf den Einsatz von Plagiatssoftware zu verzichten.



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Jan03

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