„Erreichte Qualität sicherstellen“

Weg frei für eine grundsätzliche Entscheidung über Studienbeiträge

Pressemeldung der Firma Hochschule Bayern

„Wir begrüßen die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, denn jetzt ist der Weg frei für eine grundsätzliche Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger“ teilte heute Prof. Dr. Michael Braun, Vorsitzender von Hochschule Bayern und Präsident der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg mit.

Mit Hilfe der Studienbeiträge erzielten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen in der Lehre und im Service. „Egal wie die Entscheidung lautet, zum Stand vor der Einführung der Studienbeiträge will keiner mehr zurück. Deshalb müssen zusätzliche Einnahmen in Höhe der Studienbeiträge für unsere Studierenden dauerhaft zur Verfügung stehen. Hier sehen wir den Freistaat Bayern in der Pflicht, die erreichte Qualität in Lehre und Studium auf jeden Fall sicherzustellen,“ betont Prof. Dr. Michael Braun. Und weiter: „Es kann nicht im Interesse Bayerns sein, in den Anstrengungen um eine international wettbewerbsfähige Hochschulbildung nachzulassen.“

Derzeit erlauben die Einnahmen aus den Studienbeiträgen den Hochschulen z.B. die Einstellung zusätzlicher Dozenten, die Finanzierung von Lehrprojekten, Investitionen in Ausstattung und Laborpersonal sowie verlängerte Bibliotheksöffnungszeiten. Bei der Verwendung der Studienbeiträge haben die Studierenden ein gewichtiges Wort mitzureden.

Hochschule Bayern wird die weiteren Entscheidungen mit großem Interesse begleiten.



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Okt22

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