„Dieses haarsträubende Gesetz muss rückgängig gemacht werden!“

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

„Kaum ein Gesetzesvorhaben der letzten Jahre hat bei den mittelständischen Handwerksbetrieben derart für Unmut gesorgt wie das Gesetz zur Vorverlegung der Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“, erläutert Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen.

„Wir unterstützen daher entschieden den Antrag der Landtagsabgeordneten Karl-Wolfgang Jägel, Karl Klein, Joachim Kößler, Dr. Reinhard Löffler und Tobias Wald, dass die Landesregierung sich im Bundesrat dafür einsetzen möge, das Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 wieder aufzuheben“, so Eisert weiter.

Der Hintergrund: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mussten Sozialversicherungsbeiträge – wenn das Arbeitsentgelt nach dem 15. eines Monats fällig wird – bis zum 15. des Folgemonats an die Einzugsstelle überwiesen werden. Innerhalb dieses Zeitraums war es für Handwerksbetriebe ohne Probleme möglich, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter – zum Beispiel auf Baustellen – zu ermitteln und abzurechnen.

Ab Dezember 2005 musste dann bis spätestens dem drittletzten Bankarbeitstag im Monat die „voraussichtliche“ Höhe der für den laufenden Monat anfallenden Sozialversicherungsbeiträge ermittelt und gezahlt werden. Im Anschluss mussten dann noch einmal die „tatsächlichen“ Beiträge ermittelt und abgeführt werden.

Der Grund für dieses unsinnige Bürokratiemonster war ein politischer: Die Mindestreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung war durch politische Fehlentscheidungen der Vorjahre so abeschmolzen worden, dass für das Jahr 2006 eine erhebliche Finanzierungslücke drohte. Um den Rentenbeitragssatz nicht von 19,5 auf 20 Prozent anzuheben, hatte seinerzeit die rot-grüne Bundesregierung – dann letztendlich durch wahltaktische Überlegungen der damaligen Opposition aus CDU und FDP unterstützt – beschlossen, die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuziehen. Für 2006 sollte so der einmalige Effekt von dreizehn Sozialversicherungsbeiträgen erzielt werden.

„Wir haben seinerzeit errechnet, dass die zusätzliche finanzielle Bürokratiebelastung für den Durchschnittsbetrieb deutlich höher ausfiel, als es bei einer Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrages der Fall gewesen wäre“, führt Eisert weiter aus. „Nicht nur deshalb wäre es die Aufgabe einer ehrlichen mittelstandsorientierten Politik, dieses haarsträubende Gesetz umgehend wieder rückgängig zu machen.“



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Jun13

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