Handwerk: Entfristung der Ist-Versteuerung stärkt KMU
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Das Bundeskabinett hat gestern das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Es führt die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der sogenannten Ist-Versteuerung dauerhaft fort. Dazu erklärt Walter Tschsichka, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald:
„Die Bundesregierung stärkt mit der Entfristung der Regelung zur Ist-Versteuerung dauerhaft die Liquidität von Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz. Sie nimmt damit eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand vor. Wir appellieren an den Bundesrat, dem Gesetz jetzt zeitnah zuzustimmen, damit die Betriebe langfristige Planungssicherheit erhalten.“
Worum geht es: Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden. Durch die spätere Zahlung der Umsatzsteuer ergeben sich keine Steuerausfälle, die Umsatzsteuer wird lediglich später fällig. In der aktuellen Regelung wurde die Ist-Versteuerungsgrenze auf 500.000 Euro angehoben. Das hat sich nicht nur im Hinblick auf die Konjunktur bewährt. Allerdings läuft diese Regelung zum Jahresende aus, wenn sie bis dahin nicht entfristet ist.“
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Sep15